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Teilnahmebedingungen

  1. Mit dem Landshuter Klima- und Umweltpreis des Landshuter Umweltzentrum e. V. werden vorbildliche und zukunftsorientierte Projekte oder Initiativen zur Energieeinsparung oder Steigerung der Energieeffizienz sowie zum Einsatz regenerativer Energien oder innovative Technologien ausgezeichnet. Ebenso wie Projekte zum Erhalt der Umwelt und Projekte, die die Biodiversitätsstrategie unterstützen, prämiert.
  2. Bewerben können sich Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Vereine und Schulen, Organisationen und Initiativen, Kinder- und Jugendprojekte etc. aus dem Stadtgebiet Landshut. Geeignete Initiativen können von Dritten vorgeschlagen werden.
  3. Die eingereichten Bewerbungen sollen Innovationscharakter und Vorbildfunktion haben, d. h. übertragbar sein und weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen.
  4. Berücksichtigt werden können nur bereits realisierte Projekte aus dem Stadtgebiet Landshut. Die Projektergebnisse müssen überprüfbar sein und sollten für mindestens ein Jahr vorliegen, entsprechend bis zum 31. Juli 2022 abgeschlossen sein.
  5. Mit der Teilnahme an der Ausschreibung werden die hier festgelegten Bestimmungen anerkannt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  6. Mit der Anmeldung bestätigt der Bewerber, dass er der alleinige und ausschließlich verwertungsberechtigte Urheber ist. Andernfalls ist die schriftliche Zustimmung des verwertungsberechtigten Urhebers (gegebenenfalls auch Miturhebers) beizufügen. Der Bewerber haftet für unrichtige Angaben.
  7. Alle Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular einzureichen.
  8. Das Landshuter Umweltzentrum e. V. behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern und die Anlagen zu besichtigen bzw. besichtigen zu lassen.
  9. Das Landshuter Umweltzentrum e. V. hat das Recht, die Objekte mit allen eingereichten und weiteren für die Publikation notwendigen Unterlagen (Fotos, Pläne usw.) im Rahmen einer Dokumentation sowie in öffentlichen Publikationen und Darstellungen honorarfrei zu veröffentlichen. Die Wettbewerbsteilnehmer stellen die hierfür notwendigen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.
  10. Sämtliche Unterlagen werden den Bewerbern nach Abschluss des Wettbewerbes zurückgegeben. Sollten trotz sorgfältiger Behandlung Beschädigungen oder Verluste auftreten, kann dafür keine Haftung übernommen werden.